Zuschuss Rentenversicherung

 

Zuschuss für rückengerechte Bürostühle durch die Rentenversicherung und andere Kostenträger

Die von uns angebotenen Bürostühle, Hocker und Stehhilfen wurden unter dem Gesichtspunkt der Förderung des „bewegten Sitzens“ entwickelt. Sie sind also geeignet, auf unterschiedliche Weise die Rückenmuskulatur zu stärken. Dies kann der Vorbeugung dienen, aber auch durchaus der Rehabilitation nach schweren Rückenerkrankungen oder Operationen. Aber moderne Bürostühle kosten Geld und insbesondere orthopädische Bürostühle.

Wer also trägt die Kosten für einen guten, rückenfreundlichen Bürostuhl?

Der erste Ansprechpartner sollte natürlich der Arbeitgeber, beziehungsweise die Sicherheitsfachkraft oder der Betriebsarzt sein. Letztere sollen dem Arbeitgeber Empfehlungen für die Beschaffung der richtigen Arbeitsmittel geben.

Wenn Sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl angewiesen sein sollten, besteht die Möglichkeit, diesen durch die Deutsche Rentenversicherung zumindest teilweise finanzieren zu lassen.

Hier einige Informationen dazu:

Bei wem muss ich den Antrag stellen?

 

Wer kann einen Antrag stellen?

 

Jeder Versicherte, der eine sitzende Tätigkeit ausübt und der den Stuhl zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt – und die entsprechenden Unterlagen vorlegen kann.

Welche Unterlagen/Dokumente sind das?

 

  • Den Antrag auf Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsleben“ und Zusatzfragebogen (Beide  Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger)

  • Ein ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Reha-Klinik

  • Eine ausführliche Beschreibung Ihrer Tätigkeit

  • Einen Kostenvoranschlag/Angebot eines qualifizierten Fachhändlers


Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung?

  • Reha-Berater der Rentenversicherungsträger

  • Reha-/Sozialberater der Reha-Kliniken

  • Technische Berater der Arbeitsämter

  • Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte

 

Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bezuschusst?

 

Stehpulte, (orthopädische) Bürostühle, Arthrodesenstühle u.a.

Unbedingt beachten!


Der Antrag muss vor der Anschaffung des Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden (ansonsten erlischt der Anspruch). 

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